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Gründung von Gesellschaften

Im Rahmen der Etablierung in einem anderen Land ist es wichtig, die richtige Gesellschaftsform und Verkaufsstruktur zu wählen. Es ist entscheidend, jemanden zu beauftragen, der Routine in der Gründung von Gesellschaften besitzt, um unnötige Risiken im fremden Land zu vermeiden.

Unternehmenskäufe

Eine klassische Variante der Etablierung in einem fremden Land ist der Unternehmenskauf. Hier ist Erfahrung für die Ausgestaltung der Unternehmenskaufverträge notwendig. Ich habe bislang jedoch hier nur bei kleinen und mittelständischen Betrieben beraten.

 

Grundstücksrecht

Anfang der 90er Jahren beriet ich die großen Grundstücksgesellschaften bei ihrem Erwerb von Grundbesitz in Deutschland. Meine Aufgabe bestand unter anderem darin, die Verträge für große kommerzielle Grundstückspaketkäufe zu gestalten. Hierbei war auch Beratung im Maklerrecht notwendig.

Bankrecht

Nach dem die schwedischen Grundstücksgesellschaften Anfang und Mitte der 90er Jahren reihenweise in Konkurs fielen, erhielt ich von zahlreichen schwedischen Banken und Finanzgesellschaften die Aufträge, die in Deutschland erworbenen Grundpfandrechte zu realisieren. Dabei war auch anderweitige Beratung im Rahmen des internationalen Bankenrechtes gefordert. Ich vertrete auch zahlreiche deutsche Banken, mit Beratungsbedarf in Schweden.

 

Schadensersatzrecht

1994 verfasste ich im Rahmen der Reihe " Deliktsrecht in Europa " das Buch über das schwedische Schadensrecht, mit besonderen Schwerpunkt auf internationalen Verkehrsunfällen. Seitdem habe ich regelmäßig Fälle aus diesem Bereich betreut. Auch mein großer Estonia-Fall ist auf Grund meiner Spezialisierung auf internationales Schadensrechts an mich herangetragen worden. Hier habe ich im Auftrag der Angehörigen die schwedische Schifffahrtbehörde, die deutsche Meyer-Werft sowie die französische Klasse Bureau Veritas vor einem Gericht in Paris auf Schadensersatz in Anspruch genommen.

Inkassotätigkeit

Seit einigen Jahren stehe ich auch der deutschen und schwedischen Wirtschaft für die Geltendmachung von Forderungen im jeweils anderen Land zur Verfügung. Dieser Bereich hat an Intensität zugenommen, auf Grund der sinkenden Bezahlungsmoral bei zahlreichen schwedischen Betrieben.

Internationales Insolvenzrecht

Meine Dissertation behandelte die Frage des internationalen Konkursrechtes, inwieweit schwedische Konkurse in Deutschland anerkannt werden und umgekehrt. Es ist bei der heutigen Internationalisierung bereits keine Seltenheit mehr, dass die Insolvenz eines Unternehmens in Deutschland oder Schweden zu komplizierten Fragen des internationalen Privatrechtes führt, weil das jeweilige Unternehmen Vermögen in anderen Ländern innehat. Hier ist es wichtig, sich in dem komplizierten Regelwerk auszukennen, um als Konkurs- / Insolvenzverwalter die korrekten Maßnahmen für die Masseverwaltung zu treffen, um als Insolvenzgläubiger nicht in seinen Rechten benachteiligt zu werden oder aber um rechtlich haltbare Absicherungsmaßnahmen im Vorfeld einer Insolvenz zu organisieren.

 

Filmrecht

Durch meine Vertragsgestaltung für das Filmprojekt "Baltic Storm" sowie zahlreiche andere deutsche beziehungsweise schwedische Filmprojekte habe ich Erfahrungen im Gestalten von Koproduktionsverträgen zwischen verschiedenen europäischen Ländern (bei der Koproduktion zwischen Großbritannien und Deutschland lassen sich die Filmsubventionen in beiden Ländern gut miteinander optimieren); von Urheberrechtsverträgen; Drehbuch- und Autorenverträgen; Optionsverträgen; DoP-Verträgen sowie Schauspielerregelungen gewinnen können.