Gründung
von Gesellschaften
Im
Rahmen der Etablierung in einem anderen Land ist es wichtig, die
richtige Gesellschaftsform und Verkaufsstruktur zu wählen.
Es ist entscheidend, jemanden zu beauftragen, der Routine in der
Gründung von Gesellschaften besitzt, um unnötige Risiken
im fremden Land zu vermeiden.
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Unternehmenskäufe
Eine
klassische Variante der Etablierung in einem fremden Land ist der
Unternehmenskauf. Hier ist Erfahrung für die Ausgestaltung
der Unternehmenskaufverträge notwendig. Ich habe bislang jedoch
hier nur bei kleinen und mittelständischen Betrieben beraten.
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Grundstücksrecht
Anfang
der 90er Jahren beriet ich die großen Grundstücksgesellschaften
bei ihrem Erwerb von Grundbesitz in Deutschland. Meine Aufgabe bestand
unter anderem darin, die Verträge für große kommerzielle
Grundstückspaketkäufe zu gestalten. Hierbei war auch Beratung
im Maklerrecht notwendig.
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Bankrecht
Nach
dem die schwedischen Grundstücksgesellschaften Anfang und Mitte
der 90er Jahren reihenweise in Konkurs fielen, erhielt ich von zahlreichen
schwedischen Banken und Finanzgesellschaften die Aufträge,
die in Deutschland erworbenen Grundpfandrechte zu realisieren. Dabei
war auch anderweitige Beratung im Rahmen des internationalen Bankenrechtes
gefordert. Ich vertrete auch zahlreiche deutsche Banken, mit Beratungsbedarf
in Schweden.
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Schadensersatzrecht
1994
verfasste ich im Rahmen der Reihe " Deliktsrecht in Europa
" das Buch über das schwedische Schadensrecht, mit besonderen
Schwerpunkt auf internationalen Verkehrsunfällen. Seitdem habe
ich regelmäßig Fälle aus diesem Bereich betreut.
Auch mein großer Estonia-Fall ist auf Grund meiner Spezialisierung
auf internationales Schadensrechts an mich herangetragen worden.
Hier habe ich im Auftrag der Angehörigen die schwedische Schifffahrtbehörde,
die deutsche Meyer-Werft sowie die französische Klasse Bureau
Veritas vor einem Gericht in Paris auf Schadensersatz in Anspruch
genommen.
Inkassotätigkeit
Seit
einigen Jahren stehe ich auch der deutschen und schwedischen Wirtschaft
für die Geltendmachung von Forderungen im jeweils anderen Land
zur Verfügung. Dieser Bereich hat an Intensität zugenommen,
auf Grund der sinkenden Bezahlungsmoral bei zahlreichen schwedischen
Betrieben.
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Internationales
Insolvenzrecht
Meine
Dissertation behandelte die Frage des internationalen Konkursrechtes,
inwieweit schwedische Konkurse in Deutschland anerkannt werden und
umgekehrt. Es ist bei der heutigen Internationalisierung bereits
keine Seltenheit mehr, dass die Insolvenz eines Unternehmens in
Deutschland oder Schweden zu komplizierten Fragen des internationalen
Privatrechtes führt, weil das jeweilige Unternehmen Vermögen
in anderen Ländern innehat. Hier ist es wichtig, sich in dem
komplizierten Regelwerk auszukennen, um als Konkurs- / Insolvenzverwalter
die korrekten Maßnahmen für die Masseverwaltung zu treffen,
um als Insolvenzgläubiger nicht in seinen Rechten benachteiligt
zu werden oder aber um rechtlich haltbare Absicherungsmaßnahmen
im Vorfeld einer Insolvenz zu organisieren.
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